AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Wenn Sie geförderte Maßnahmen durchführen wollen, die über Bildungs- oder Vermittlungsgutscheine abgerechnet werden, brauchen Sie eine Zulassung nach der AZAV (= Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Auch für BAMF-Träger kann diese Zertifizierung Grundlage für eine Förderung sein. Zu meinen Kunden zählen unter anderem aber auch Einzelunternehmen, die Potenzialanalysen für Jugendliche durchführen und dafür öffentliche Mittel nutzen.

Voraussetzung dafür ist ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem.
„Es liegt dann vor, wenn durch die Anwendung zielgerichteter und systematischer Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen jederzeit gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird.“ (Formulierung des Anerkennungsbeirates der BA).

Die wichtigsten Eckpunkte für die Zulassung:

  • Kundenorientierte Unternehmensphilosophie
  • Meßbare und operationalisierbare Unternehmensziele
  • Ständige Analyse des Ausbildungs-/Arbeitsmarktes
  • Umsetzung bei den eigenen Aktivitäten
  • Förderung der Teilnehmer im Hinblick auf Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse
  • Geeignete technische und räumliche Voraussetzungen
  • Fachliche und pädagogische Qualifikation der Ausbilder und Dozenten
  • Ein systematisches Beschwerdemanagement

Die Zulassung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Im Wortlaut: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/index.html

Hilfreiche Informationen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit:
Akkreditierung und Zulassung
Aktuell zur Corona-Krise: Informationen zur Weiterführung von Maßnahmen